7.2.2
7.2.1
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Allgemein
- eVB: Sofern die Vermittlernummer für die Gesellschaft in der Vermittlerakte hinterlegt ist, wird diese mitgeschickt, sodass eine Zuordnung bei der Gesellschaft einfacher erfolgen kann
- eVB: Die abgerufene eVB-Nummer lässt sich markieren und kopieren
- Vergleich: Im Bereich der Vorlagenauswahl kann man zur Vorlagen-Hauptübersicht springen um die selbst angelegten Vorlagen zu verwalten
- Investment - Plattformen: Die Sortierung der Dokumente wurde korrigiert